Kostenberechnung nach RVG

Eine Erstberatung kostet je nach Gegenstandwert zwischen € 50 bis höchstens € 190 zzgl. Mwst. und Auslagen.

Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG) ab. Dort ist bestimmt, für welche Tätigkeit des Anwaltes eine Gebühr anfällt.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist einer festgelegten Tabelle zu entnehmen.

Honorarvereinbarung

Möglicherweise ist die Bearbeitung eines Mandates aufwendig und arbeitsintensiv und kann durch eine Kostenberechung nach RVG nicht gedeckt werden. Um hier die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung zu sichern, werden wir Ihnen den Abschluß einer Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.

Erstberatung

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der sogenannten Erstberatung. Diese umfaßt ein Gespräch oder Telefonat, das Sie in Grundzügen über die Rechtslage im Ihrem Fall informiert und Ihnen einen Überblick verschafft, wie und ob Weiteres veranlaßt werden muß.

Die Kosten eine Erstberatung betragen unter Berücksichtigung des Gegenstandswerts zwischen € 50 und € 190 zzgl. Mwst. und Auslagen.