Auf folgenden Rechtsgebieten werden wir gerne für Sie tätig:

Familienrecht:

Immobilienrecht

  • Nutzungsrecht an der Ehewohnung
  • Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft
  • Veräusserung oder Teilungsversteigerung

Grundstücksrecht

  • Rückübertragungsklauseln
  • Nießbrauchsrechte
  • Wohnrechte